Da uns zu Ohren gekommen ist, dass einige LVAs die Regelungen bzgl. Prüfungen dieses Semester (Quelle: Verordnung des Rektorats zu Präsenzlehre im Sommersemester 2021) eher locker auslegen, hier von uns nochmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
- Präsenzprüfungen dürfen nur in Kursen stattfinden, die diese Option zu Beginn des Semesters explizit angekündigt haben (§4 (1)).
- Auch im Fall einer Präsenzprüfung muss jedenfalls eine Online-Prüfung angeboten werden (§4 (2)):
- bevorzugt parallel zur Präsenzprüfung
- wenn gleichzeitig nicht möglich, an mindestens drei separaten Terminen
- Präsenzprüfungen können bis zu einer maximalen Anzahl von 300 Teilnehmenden durchgeführt werden (§4 (3)).
- Die maximale Raumbelegung beträgt 70 (Audimax) (§4 (3)).
- Bereits angekündigte Prüfungstermine müssen abgehalten werden, und können nicht auf einen späteren Präsenztermin verschoben werden (§4 (4)).
- Für Präsenzprüfungen gilt Maskenpflicht (FFP2-Maske), Abstandsregeln sind einzuhalten, und das TU Contact Tracing muss genutzt werden (§1 (1)).
- So die Prüfung vor Ort stattfindet, müssen alle Teilnehmer_innen (also Studierende genauso wie Prüfer_innen oder Aufsichtspersonen) einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen, der beim Gebäudezutritt kontrolliert wird (3G-Regel: getestet, geimpft, genesen). Berücksichtigt bzgl. des negativen Tests, dass nicht jede Art Test anerkannt wird - Details dazu findet ihr in der Verordnung des Rektorats (§1 (2) bzw (2a)).
Sollten die obigen Vorgaben von einer Lehrveranstaltung nicht befolgt werden, könnt ihr die Einhaltung selbst einfordern (per Mail an die LVA-Leitung, am besten fsinf@fsinf.at und distancelearning@tuwien.ac.at in CC), oder uns ein Mail mit einer kurzen Schilderung schicken. Im letzteren Fall wird die Forderung anonymisiert von uns an die LVA-Leitung weitergegeben.
In jedem Fall ist es wichtig, auch uns als eure Studienvertretung zu informieren, damit wir die Entwicklungen rund um Distance Learning im Auge behalten können.