Die FsInf hat derzeit eine Habilitationskommission mit 2 Haupt- und 2 Ersatzmitglieder zu besetzen.
Eine Habilitationskommission entscheidet darüber, ob einer Person die allgemeine Lehrberechtigung an Universitäten verliehen wird, d.h. die Person dann eigenständig Lehrveranstaltungen abhalten darf.
Als Mitglied in einer Habilitationskommission solltest du:
- an (ungefähr) 2 Sitzungen - in der Regel über ein Semester verteilt - teilnehmen
- ein Gutachten über die didaktischen Fähigkeiten der betroffenen Person anfertigen
Als Hauptmitglied einer Habilitationskommission bekommst du 0,25 ÖH-Semester, verwendbar zur Verlängerung eures Anspruches auf Beihilfen sowie zusätzliche Toleranzsemester. Zusätzlich ist die Anrechung als 2 ECTS Transferrable Skill möglich.
Interesse? Fragen?
~Habil & Beko Info sowie per fsinf@fsinf.at!