Übergang aus dem alten Studienplan in den Studienplan 2017:
Wenn du vor dem 1.7.2017 ein Informatikstudium inskribiert hattest, hast du nun das Glück, Übergangsbestimmungen anwenden zu können. Die Übergangsbestimmungen sind auf der Homepage der Fakultät verfügbar, dort findest du auch die alten und neuen Studienpläne.
Im folgenden Text beschreiben wir, wie die Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Software & Information Engineering angewendet werden, die anderen Studienrichtungen funktionieren analog.
Tipp: Um nicht an einen Computer gebunden zu sein, kannst du dir alle Zeugnisse in Form eines Sammelzeugnisses ausdrucken. Weiters kannst du dir auch die Übergangsbestimmungen und den neuen Semesterplan passend zu deinem Studium ausdrucken, denn es ist eine ungemeine Erleichterung, wenn du schreiben, durchstreichen und markieren kannst.
Die ersten Seiten der Übergangsbestimmungen sind interessant, dort stehen diverse Regelungen. u.a., ob die Übergangsbestimmungen bei einem anwendbar sind.
In Punkt (8) steht, was du erfüllen musst, um dein Studium abschließen zu können.
Für das Bachelorstudium Software & Information Engineering ist es konkret:
Pflicht-LVAs + ergänzende Pflicht-LVAs = 138.0 ECTs (oder mehr*)
Pflicht-LVAs + ergänzende Pflicht-LVAs + Wahl-LVAs = 162.0 ECTs (oder mehr)
Pflicht-LVAs + ergänzende Pflicht-LVAs + Wahl-LVAs + Soft Skills + Freie Wahlfächer = 180.0 ECTs (oder mehr)
bei überschüssigen ECTS aus den Pflicht-LVAs können z.B. welche aus anderen Bereichen reduziert werden, am Ende müssen jedenfalls 180 ECTs rauskommen
Darauf folgt eine Liste der Prüfungsfächer, die deswegen so kurz ausfällt, weil nur Prüfungsfächer bei denen LVAs wegfallen bzw. hinzukommen aufgelistet wurden. Für alle anderen müssen wir uns weiterhin an einen regulären Studienplan orientieren.
Die Struktur ist logisch: ein Prüfungsfach besteht aus Pflicht-LVAs, ergänzenden Pflicht-LVAs und Wahl-LVAs.
Jede dieser Kategorien besteht aus Unterpunkten. LVAs die zu einem Unterpunkt zusammengefasst sind, sind äquivalent, d.h. auch wenn du für beide LVAs ein Zeugnis hast, kannst du nur eines für deinen Abschluss verwenden.
Das Anwenden der Überngangsbestimmungen geschieht am besten durch mehrmaliges Iterieren über die Prüfungsfächer.
Iteration 1.1- Das Markieren im Studienplan :
Am besten beginnst du mit den Semesterempfehlungen des neuen Studienplans, dabeivergleichst du jede LVA der Semesterempfehlung mit jeder LVA des Sammelzeugnisses. Wenn es eine Übereinstimmung gibt, markierst du die entsprechende LVA im Semesterplan und streichst sie im Sammelzeugnis.
Das wiederholst du so lange, bis alle LVAs, für die es bereits ein Zeugnis gibt, markiert sind.
Iteration 1.2 - Das Markieren in den Übergangsbestimmungen :
Für alle LVAs, die im Studienplan noch nicht markiert sind, schaust du in die Übergangsbestimmungen. Dort sind, wie bereits erwähnt, äquivalente LVas angeführt. Du gehst also wie in Schritt 1.1 vor und markierst LVAs, für die du bereits ein Zeugnis hast, in den Übergangsbestimmungen und streichst das Zeugnis aus den Sammelzeugnissen. Gleichzeitig kannst du auch die äquivalente LVA im neuen Studienplan markieren, diese musst bzw. kannst du nicht mehr belegen.
Am Beispiel des Prüfungsfaches “Algorithmen und Programmierung”:
(Gelb markiert = dafür habe ich bereits ein Zeugnis)
Pflichtlehrveranstaltungen
5.9 UE Programmierpraxis
8.8 VU Programmkonstruktion
5.5 VU Einführung in die Programmierung 1 + 4.0 UE Einführung in die Programmierung 2
6.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 1
8.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen
Ergänzende Pflichtlehrveranstaltungen:
2.9 VU Grundlagen der Programmkonstruktion
0.2 UE Studieneingangsgespräch
3.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 2
6.0 VU Parallel Computing Einführung paralleles Rechnen
Sobald du jetzt also ALLE Prüfungsfächer durch hast, geht es wie folgt weiter:
Iteration 2 - Das Zusammenzählen :
Für jedes Prüfungsfach in den Übergangsbestimmungen zählst du die ECTs-Punkte der einzelnen Kategorien (Pflicht-LVA, ergänzende Pflicht-LVA, Wahl-LVA), in denen du absolvierte LVAs markiert hast, zusammen.
Wieder am Beispiel meines Prüfungsfaches “Algorithmen und Programmierung”:
Pflicht-LVAs: 11.9
Ergänzende Pflicht-LVAs: 6.1
Sobald du das für alle Prüfungsfächer gemacht habst, beginnst du mit…
Iteration 3 - Das Aufsummieren :
Du zählst nun alle ECTs für alle Prüfungsfächer zusammen. Weiters errechnest du den Wert der Wahlfächer, Soft Skills und Freie Wahlfächer, indem du den Wert der nicht durchgestrichenen Zeugnisse des Sammelzeugnisses zusammenzählst. Bitte achte darauf, ob die nicht durchgestrichenen Zeugnisse wirklich keine Äquivalenz zu anderen LVAs aufweisen.
Wieder anhand eines Beispiels:
Pflicht-LVAs: 82.9/128.9 (Summe aller absolvierten und noch möglichen Pflicht-LVAs)
Ergänzende Pflicht-LVAs: 9.1
Wahl-LVAs: 18/24
Transferable-Skills*: 3/6
Freie-Wahl: 0/12
Iteration 4 - ******Das Anlegen einer TODO-Liste** :
Du musst nun nur mehr vergleichen, welche LVAs fehlen und auf unsere TODO-Liste gehören.
Da du sofort siehst, welche Punkte der Pflicht-LVAs keine Markierung haben (= du hast kein Zeugnis dafür), und du diese sowieso machen musst, schreibe diese LVAs auf deine TODO-Liste.
Da im Software & Information Bachelor Pflicht-LVAs + Ergänzende Pflicht-LVAs = 138.0 ECTs (oder mehr) ergeben werden müssen, siehst du, dass bei meinem Beispiel nach den 127.5 EC Pflicht-LVAs nur mehr 10.5 ECTs Punkte ergänzende Pflicht-LVAs fehlen, wovon aber bereits 9 ECTs absolviert wurden. ==> Es muss nur mehr eine ergänzende Pflicht-LVA gemacht werden, die 1.5 ECTs (oder mehr) hat. Ich durchsuche also den alten Studienplan und die Übergangsbestimmungen nach (ergänzenden) Pflicht-LVAs, die in Summe mindestens 1.5 ECTs geben und die ich noch nicht belegt habe. Diese LVAs schreibe ich auf die TODO-Liste. Du machst dies analog für die ECTs Anzahl, die dir fehlt.
Da Pflicht-LVAs + ergänzende Pflicht-LVAs + Wahl-LVAs = 162.0 EC (oder mehr) ergeben muss, im Beispiel sind jedoch mit Pflicht-LVAs + ergänzende Pflicht-LVAs bereits 138.5 ECTs erreicht, brauche ich also nur mehr 23.5 ECTs an Wahl-LVAs, wovon ich im Beispiel bereits 6 haben ==> Es müssen noch mindestens 17.5 ECTs an Wahl-LVAs absolviert werden. Wie im vorigen Punkt suche ich nach Wahl-LVAs mit dieser ECTs-Anzahl (oder mehr) und schreibe sie auf die TODO-Liste. Eigentlich ganz einfach oder?
Was jetzt noch fehlt, sind Soft Skills bzw. Freie Wahlfächer *, um auf 180.0 ECTs (oder mehr) aufzufüllen. Da ich nach den vorigen Schritten mit Pflicht-LVAs + Ergänzende Pflicht-LVAs + Wahl-LVAs = 162.0 EC (oder mehr) haben werden, muss ich maximal 18.0 ECTs an Soft Skills / Freie Wahlfächer machen, wovon im Beispiel schon 12.0 ECTs erledigt sin ==> Es müssen also nur mehr 6.0 ECTs an Soft Skills / Freie Wahlfächer absolviert werden. Einfach LVAs (evtl. auch auf anderen Fakultäten oder Unis) aussuchen (Achtung: Bitte die ECTs-Aufteilung von Soft Skills (Transferable Skills) und Freie Wahlfächer beachten, siehe Ende des Artikels) und auf die TODO-Liste schreiben.
Fertig.
Glückwunsch, du hast nun erfolgreich die Übergangsbestimmungen gemeistert.
- Die Soft Skills und Freien Wahlfächern (Freie Wahlfächer und Transferable Skills im neuen Studienplan) haben im neuen Studienplan die Auflage, dass mind. 6 ECTs aus dem Katalog Tranferable Skills (früher Soft Skills) gewählt werden müssen. Der Rest entfällt auf Freie Wahlfächer, bei denen eigentlich jegliche LVAs österreichischer Universitäten/Hochschulen in Frage kommen, solange dieses nicht bereits durch besuchte Pflicht-/Wahl-LVAs im eigenen Studium abgedeckt wurden. Im alten Studienplan galt 9 ECTs Soft Skills und 9 ECTs Freie Wahlfächer, es ist möglich beide Regelungen weiterhin zu nutzen.
Sonderfall - aus den alten Übergangsbestimmungen in den Studienpan 2017:
Übergangsbestimmungen sind transitiv anzuwenden, d.h. du gehst nach Iteration 1.2 vielleicht noch einen Schritt weiter zurück und musst die alten Übergangsbestimmungen auch noch anweden. Wenn du z.B. das alte EProg gemacht hast und damit das äquivalente Programmierpraxis ersetzt hast, ersetzt es dir nun die neuen LVAS EProg1+Eprog2, usw.
Bei Fragen steht dir die Fachschaft natürlich wie immer unter beratung@fsinf.at zur Verfügung.