Am 24. April findet die Bundespräsidentschaftswahl statt. Da es vorkommen kann, dass du als Studierende_r dich am diesem Tag nicht in der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes befindest, findest du hier die Fristen und Informationen zur Beantragung der Wahlkarte zusammengefasst (vielen Dank an dieser Stelle an das Referat für Bildung und Politik, die die Informationen gesammelt haben).
Schriftliche Beantragung der Wahlkarte:
Geht eigentlich ganz unkompliziert (zum Beispiel per E-Mail) bis zum 20. April (4 Tage vor der Wahl) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz du eingetragen bist. Standardgemäß ist das der Ort, in dem du deinen Hauptwohnsitz gemeldet hast.
Bei einem schriflichem Antrag musst du natürlich deine Identität glaubhaft machen. Das funktioniert durch Angabe der Passnummer plus einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein, Personalausweis).
Wenn die Wahlkarte beantragt wurde, kannst du sie entweder in der Gemeinde persönlich abholen oder du bittest (schon im Antrag) um Zusendung - Zustelladresse angeben nicht vergessen.
Persönliche Beantragung:
Frist dafür ist der 22. April, 12:00 Uhr. Einfach hingehen und die Wahlkarte persönlich abholen (Lichtbildausweis nicht vergessen!). Es ist auch möglich, dass dies eine von dir bevollmächtigte Person übernimmt, die die Wahlkarte aber auch persönlich entgegennehmen muss.
Was mache ich mit der Wahlkarte?
Zum Wählen hast du zwei Möglicheiten. Du kannst in jedem beliebigen Whallokal wählen gehen oder sie per Post verschicken (Briefwahl).
Die Wahlkarte muss am Wahltag bis spätestens 17:00 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden bzw. während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal eingelangt sein. Beachte dafür bitte auch, dass der Postweg in Österreich 2-4 Tage dauern kann!
ACHTUNG: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Wahlkarte beantragt wurde kannst du nicht mehr ohne sie wählen gehen.
Fristen für einen (höchstwahrscheinlichen) zweiten Wahldurchgang:
Wahltag ist der 22. Mai, schriftlich beantragen kannst du eine Wahlkarte spätestens bis zum 18. Mai, mündlich bis zum 20. Mai.
Du kannst auch wenn du für den 24.4. eine Wahlkarte beantragst gleichzeitig eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Dann bekommst du gleich eine zweite Wahlkarte mit einem “leeren amtlichen Stimmzettel”, in dem dann der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist. Mit dieser Wahlkarte kannst du frühestens am 3. Mai wählen.
Für weitere Infos siehe auch:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/FILES/Wahlkalender_BPW16.pdf
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/FILE/Info_Beantragung_Wahlkarte_BPW16.pdf