Uns hat soeben folgende Email von Professor Karigl (Hervorhebungen von uns):
Um in Zukunft Unsicherheiten hinsichtlich der erlaubten Hilfsmittel bei Prüfungen möglichst zu vermeiden, haben wir - das sind alle Vortragenden der Mathematik für Informatik - uns entschlossen, die Prüfungsaufgaben so zu gestalten, dass die Verwendung eines Taschenrechners nicht mehr erforderlich ist.
Bei den Prüfungen aus Mathematik für Informatik ist somit wie bisher die Formelsammlung “Mathematische Formelsammlung” von Götz/Kraft/Unfried zugelassen, die Verwendung von Taschenrechnern ist bei den Prüfungen zu Algebra und Diskreter Mathematik sowie zur Analysis für Informatik und Wirtschaftsinformatik jedoch nicht mehr erlaubt. Nur bei Prüfungen zur Analysis 2 (Stichwort Numerische Mathematik) sind einfache Taschenrechner nach wie vor gestattet.
Diese Regelung tritt ab Juni 2016 in Kraft und ist auf unserer Homepage zur Mathematik für Informatik, sowie auf den individuellen Homepages der einzelnen Vortragenden festgehalten:
http://www.algebra.tuwien.ac.at/institut/inf/index.html
Die Neuregelung wird in allen unseren Lehrveranstaltungen kommuniziert. Sie gilt noch nicht für die Prüfungstermine im März, April und Mai 2016. Ich denke, dass wir im Hinblick auf das leidige Problem Taschenrechner nun klare Richtlinien haben und Unsicherheiten bei allen Beteiligten ausgeräumt sind.