Vor allem in Hinblick auf die letzten Abgabegespräche und Nachtragstests in Programmkonstruktion (StEOP-LVA), möchten wir nocheinmal auf 2 wichtige Punkte hinweisen: die Möglichkeit und Öffentlichkeit einer mündlichen Prüfung sowie dein Recht auf Einsichtnahme.
Mündliche Prüfungen
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, um eine mündliche Prüfung statt einer schriftlichen zu bitten. Professor Puntigam hat vor allem für den Nachtragstest in PK angeboten, falls der Testtermin im Juli nicht gepasst hat, auch mündliche Prüfungen abzuhalten.
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich (§20, Abs. 2 des studienrechtlichen Teils der Satzung der TU Wien) die Anzahl der Anwesenden kann nur in Bezug auf die Raumgröße eingeschränkt werden. Findet das Prüfungsgespräch also zB. im Büro eines Professors statt, dann wird er wohl auf 2-3 Personen einschränken. In einem Seminarraum haben im Gegensatz dazu etwa 40 Personen Platz. Mit einer Begleitperson deines Vertrauens kannst du etwa direkt vor dem Gespräch nochmal den Stoff durchgehen und dir noch etwas moralische Unterstützung holen.
Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung muss unverzüglich nach der Prüfung bekannt gegeben werden. Gründe für eine negative Beurteilung sind der_dem Studierenden zu erläutern (§20, Abs. 6 des studienrechtlichen Teils der Satzung der TU Wien).
Einsichtnahme
Du hast für sechs Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung das Recht, Einsichtnahme in die Prüfung zu nehmen. Oft werden dazu spezielle Termine angeboten, die du nach Möglichkeit auch wahrnehmen solltest, allerdings hat dir der Prüfer/die Prüferin auch außerhalb dieser Termine Einsichtnahme zu gewähren (etwa in der Sprechstunde oder nach Vereinbarung)(§ 79 Abs. 4 Universitätsgesetz).
Außerdem darfst du dir eine Kopie deiner Prüfung anfertigen, ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items (denn dann würdest du eine Musterlösung bekommen)(§ 79 Abs. 5 Universitätsgesetz).