Die allgemeine Zulassungsfrist bis 05. September gilt für alle, die sich zum ersten Mal an der TU Wien für ein Studium anmelden. Innerhalb dieser Frist muss die Inskription passieren und der Studienbeitrag einbezahlt werden.
Für Personen, die sich fortmelden, gilt die Nachfrist (bis Montag, 30. November 2015). Die Nachfrist gilt außerdem für diejenigen, die aus wichtigen Gründen die allgemeine Zulassungsfrist nicht einhalten konnten (Auslandsaufenthalt o.ä.).
Informationen zur Zulassung und genaue Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung befinden sich auf der Website der TU Wien.