Damit du bei der ÖH-Wahl im Mai auch wahlberechtigt bist, musst du bis 31. März für dein Studium fortgemeldet sein. Ab diesem Stichtag werden nämlich die WählerInnenverzeichnisse erstellt, die an den Wahltagen verwendet werden.
Beachte bitte, dass dieser Stichtag ein Monat vor Ende der Nachfrist ist. Bei vergangenen Wahlen wurden bereits viele StudentInnen enttäuscht, die unbedingt wählen wollten, aber nicht im WählerInnenverzeichnis eingetragen waren.
Falls du diesen Stichtag versäumst, hast du noch bis 14. April (ebenfalls vor Ende der Nachfrist) Zeit, schriftlich Einspruch gegen das WählerInnenverzeichnis zu erheben.
Weitere Termine und Fristen findest du in der 41. Verordnung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015.