Die allgemeine Zulassungsfrist endet am 5. September.
Das heißt:
- Musst du generell keine Studiengebühren zahlen und willst ein Bachelorstudium neu inskribieren, muss das bis 5.9. erledigt sein.
- Musst du generell keine Studiengebühren zahlen und willst nur dein Studium fortmelden, zahl deinen ÖH-Beitrag (dieses Semester € 18,50) bis 30.11. ein.
- Musst du Studiengebühren zahlen, erledige das bis 5.9., sonst musst du 10% Aufschlag zahlen.
- Bekommst du Studiengebühren rückerstattet, hast du 2 Möglichkeiten:
- entweder bringst du vor 5.9. deine Formulare für die Erlassgründe in die Studien- und Prüfungsabteilung und zahlst nur den ÖH-Beitrag
- oder du zahlst bis 5.9. ein (denn danach wirds teurer, und der Aufschlag wird nicht rückerstattet!) und bringst dann deine Rückerstattungsformulare in die Studien- und Prüfungsabteilung.
- Hast du deiner Meinung nach eine falsche Studiengebührenvorschreibung erhalten, das kann zB passieren wenn du nicht-EWR-BürgerIn bist und unter besondere Erlassgründe (befristete oder generelle Befreiung) fällst, dann geh mit allem was deine Befreiung begründet, in die Studien- und Prüfungsabteilung, dort wird die Vorschreibung korrigiert.
Auf der Seite der Studien- und Prüfungsabteilung findest du alles aufgelistet. Im TISS unter Student Self Service -> Studierendenbeitrag findest du deine persönliche Studienbeitragsvorschreibung.