Durch einen Beschluss der Studienkommission wird die Regelung der StudiendekanInnen zu Erasmus-Auslandsaufenthaltenabgeschwächt. Die Mindestanzahl an ECTS-Punkten, die Studierende vor Auslandsaufenthalten haben müssen, wird von 120 ECTS auf 90 ECTS gesenkt. Außerdem wird die pauschale Regelung der Nicht-Anrechnung von Pflichtfächern geändert. Künftig werden auch Pflichtfächer angerechnet, falls der/die zuständige ModulkoordinatorIn, in dem sich die anzurechnende Lehrveranstaltung befindet, der Anrechnung zustimmt. Ausgenommen davon sind Pflichtfächer der ersten drei Semester, diese können weiterhin nur in Ausnahmefällen angerechnet werden. Die Regelung, dass außer in sehr gut begründeten Ausnahmen Erasmus-Aufenthalte nicht im Herkunftsland der/des Studierenden gemacht werden können, bleibt bestehen.
Die bisherigen Regelungen waren eine große Hürde für alle Studierenden, die an einem Erasmus-Studium interessiert waren. Vor allem die Nicht-Anrechnung von Pflichtfächern hatte zur Folge, dass zweisemestrige Aufenthalte ohne Studienverzögerung praktisch nicht machbar waren, und selbst in einem Semester war eine Studienverzögerung quasi unvermeidbar.
Es ist sehr auffällig, wie gering die Anzahl an Erasmus Outgoings an unserer Fakultät im Vergleich zu anderen Fakultäten der TU Wien ist. Die Anzahl der Outgoings ist außerdem von 2011/12 bis 2013/14 von 42 auf 22 gesunken. Unter diesen 22 Studierenden war nicht eine einzige Frau. Bei der Größe unserer Fakultät sind diese Zahlen, um es milde auszudrücken, bedenklich und widersprechen jedem Bekenntnis zur Mobilität der Studierenden.
Aus diesen Gründen war es uns ein Anliegen, die Regelung der StudiendekanInnen zu kippen. Die jetzt beschlossenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um die großen Hürden für ein Erasmusstudium abzubauen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die fast nicht vorhandene Sichtbarkeit von Erasmus auf unserer Fakultät zu erhöhen.
Falls du Interesse an einem Erasmus-Studium hast, ist die Homepage des International Office der TU Wien deine erste Anlaufstelle.
Disclaimer: Bei der oben beschrieben Regelung handelt es sich um eine Empfehlung an das Studiendekanat, die von der Studienkommission beschlossen wurde. Es gibt noch kein offizielles Protokoll der Stuko-Sitzung (das wird leider erst im Oktober abgesegnet). Die konkrete Umsetzung der Empfehlung liegt am Studiendekan. Wendet euch an uns, falls ihr Schwieirigkeiten mit Anrechnungen für Erasmus-Auslandsaufenthalte habt.