Der europäische Gerichtshof hat heute die gesamte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt! Ein riesiger Erfolg von AK Vorrat und den 11.139 Unterstützer*innen, die sich bei der Klage angeschlossen haben!
In Österreich mussten alle größeren Betreiber*innen von Telekommunikationsdiensten über sechs Monate speichern, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat und von wo aus und mit welchem Gerät ein Telefonat stattgefunden hat. Das gleiche galt auch für das Senden und Abrufen von E-Mails und die Zuordnung von öffentlichen IP-Adressen.
Dies war ein massiver Eingriff in die Privatsphäre von uns allen. Mit diesen Daten können “sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen und das soziale Umfeld.” [Zitat aus dem EuGH-Urteil]
Der EuGH hat nun nicht nur einzelne Teile, sondern die gesamte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Im Urteil wird die Verpflichtung zur Vorratsspeicherung der Daten als “schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten” bezeichnet, der für die Bekämpfung schwerer Kriminalität völlig unverhältnismäßig ist.
Jetzt ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, auch die nationalen Gesetzesbestimmungen aufzuheben. Erst dann endet die Speicherung der Vorratsdaten.
Das Urteil des EuGH wird aber auch großen Einfluss auf die zukünftige Politik haben und kann wohl als wichtiger Meilenstein im Datenschutz gesehen werden. Wir sind schon gespannt auf genauere Analysen, aber schon jetzt kann wohl gesagt werden, dass hiermit nun auch die heiß diskutierten Metadaten zukünftig deutlich stärkeren Schutz genießen werden.