Wir als Studierende haben die Möglichkeit bei der Habilitation von Professorinnen mitzureden. Eine der Aufgaben der Studienvertretung ist es die anfallenden Habilitationskommissionen mit Studierenden zu beschicken. Falls du Interesse an der Lehrfähigkeit von unseren zukünftigen Professorinnen und mehr als 120 fachspezifische ECTS absolviert hast melde dich bei uns! Wir freuen uns besonders über Interessentinnen, da wir aufgrund von Personalmangel viele Habilitationskommissionen nur mit Männern beschicken konnten.
Was ist eine Habilitation?
Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis (“venia docendi”) für eine Universität nachgewiesen zu haben. Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluss eines Doktoratstudiums bzw. die Promotion.
Ablauf einer Habilitation:
An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
- Die Antragstellende reicht eine Hablitationsschrift ein.
Diese besteht aus etwa 5 wissenschaftlichen Artikeln (+ ein paar Ergänzungen, die nicht Teil der eigentlichen Schrift sind), die aussagekräftig für das eigene Forschungsgebiet sind. - Eine Habilitationskommission wird gebildet.
Sie besteht aus einer vorsitzenden Person, habilitierten Lehrenden zur Begutachtung der fachlichen Qualifikation, Studierenden zur Beurteilung der didaktischen Qualifikation und einer Vertreterin des Kreises für Gleichbehandlungsfragen. Für die Feststellung der Qualifikation werden Gutachten benötigt - die fachlichen Gutachten sollten sowohl von habilitierten Lehrenden an der Universität kommen als auch von außerhalb, die didaktischen Gutachten kommen üblicherweise von den Studierenden. - In der ersten Habilitationssitzung werden die Aufgaben verteilt und Termine festgelegt.
Es wird ein Termin festgesetzt, zu dem die Gutachten eingelangt sein müssen (üblicherweise 2 Monate + 1 Monat Zeit für Einsprüche), und einer danach für die abschließende Sitzung der Kommission. Die fachlichen Gutachten gehen normalerweise ans Dekanat und liegen dort zur Einsicht auf, die didaktischen Gutachten werden üblicherweise direkt zur zweiten Sitzung mitgebracht. - Zum zweiten Termin findet eine öffentliche Probevorlesung der Kandidatin statt.
Danach berät die Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Gutachten. Nach einer Abstimmung über die fachliche Eignung, bei der nur Habilitierte stimmberechtigt sind, wird noch von allen Kommissionsmitgliedern über die didaktische Qualifikation abgestimmt. Danach kann die Habilitation verliehen werden.
Rechtlich ist die Habilitation in §103 UG und in den Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien (Teil der Satzung) geregelt.
Falls du Interesse hast, selbst in einer Habilitationskommission mit zu arbeiten, melde dich bei uns!