Achtung! Ende allg. Zulassungsfrist 5.Februar

Posted on 22.01.2013

Achtung! Im letzten Jahr gab es UG-Änderungen. Diese führen nicht nur zu Studiengebühren (korrekterweise Studienbeitrag), sondern auch zu einer vorgezogenen Inskriptionsfrist. Im letzten Jahr hat diese vorgezogene Inskriptionsfrist “nur” Bacc-Neuinskribierten zu schaffen gemacht, jetzt auch all denen die Studiengebühren Zahlen müssen (auch wenn sie einen Erlassgrund haben).

Diese allgemeine Zulassungsfrist endet am 5.Februar.
Zusätzlich ist der Stichtag für die Wahlberechtigung (aktiv sowie passiv) am 26.03.2013.

Fazit:

  • Musst du generell keine Studiengebühren zahlen und willst ein Bachelorstudium neu inskribieren - das muss bis 5.2. erledigt sein
  • Musst du generell keine Studiengebühren zahlen und willst nur dein Studium fortmelden - freu dich und zahl irgendwann bis 30.4. ein
  • Musst du Studiengebühren zahlen- zahl bis 5.2. sonst musst du +10% einzahlen
  • Bekommst du Studiengebühren rückerstattet- entweder bringst du vor 5.2. deine Formulare für die Erlassgründe in die Studien- und Prüfungsabteilung und zahlst nur den ÖHbeitrag, oder du zahlst bis 5.2. ein (weil danach wirds teurer und die +10% bekommst du nicht rückerstattet) und bringst dann deine Rückerstattungsformulare in die Studien- und Prüfungsabteilung
  • Hast du deiner Meinung nach eine falsche Studiengebührenvorschreibung-das kann zB passieren wenn du nicht-EWR-BürgerIn bist und unter besondere Erlassgründe (befristete oder generelle Befreiung) fällst, dann geh mit all dem was dich dazu berechtigt in die Studien- und Prüfungsabteilung und sie korrigieren das.
  • Willst du bei der kommenden ÖH-Wahl wählen oder dich wählen lassen - das muss bis 26.03. erledigt sein

Auf der Seite der Studien und Prüfungsabteilung findest du alles aufgelistet.

Im TISS unter Student Self Service -> Studierendenbeitrag findest du deine persönliche Studienbeitragsvorschreibung.