Im November hat die Regierung einen Gesetzesentwurf zu Zugangsbeschränkungen präsentiert. Davon sollen schon jetzt rund 19 Studienrichtungen, darunter auch alle Informatik-Studien an der TU Wien, betroffen sein.
Der Entwurf war auch schon in Begutachtung. Wann er im Parlament beschlossen wird und was bis dahin noch alles geändert wird ist im Moment noch völlig unklar, wir dürfen aber wohl mit größeren Änderungen rechnen.
Dennoch ist das Rektorat schon fleißig dabei, Zugangsbeschränkungen für Architektur, Raumplanung, Informatik und Wirtschaftsinformatik aus zu arbeiten. Dazu wurde an jeder betroffenen Fakultät eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnis als “Empfehlung” für das Rektorat gelten. Laut Gesetzesentwurf müsste eine entsprechende Verordnung bis 31. März vom Rektorat beschlossen und veröffentlicht werden.
Wir sind auch zu dieser Arbeitsgruppe eingeladen - eine schwierige Situation, denn wie man es auch wendet läuft es auf die Frage hinaus, welche Studierenden aus dem Informatik-Studium ausgeschlossen werden sollen. Ersted Treffen: diesen Donnerstag.
Was ist also die harmloseste Form? Wie kann auf die große Diversität unter den Studierenden rücksicht genommen werden? (unterschiedliche Vorkenntnisse, manche haben schon etwas Programmiererfahrung oder schon mal eine Homepage erstellt, andere noch gar nie; unterschiedliche Stärken, manche sind top in Logik und interessieren sich für theoretische Aspekte, andere für Software-Entwicklungs-Prozesse und Projektmanagement, wieder andere für soziale und gesellschaftliche Auswirkungen von Kommunikationstechnologie und viele wollen einfach nur gute Java-Entwicklerinnen werden, nach ein paar Jahren hat aber fast jeder ihr oder sein Spezialgebiet gefunden - die Anforderungen und das Skill-Set dafür sind meist sehr divers)
Es gibt noch viele weitere Fragen: Soll ein Aufnahmeverfahren vor Beginn des Studiums stattfinden, oder während des ersten Semesters? Einerseits macht es wenig sinn, wenn Studierende extra nach Wien ziehen um hier Informatik zu studieren, nur um ein halbes Jahr später zu erfahren, dass sie das doch nicht dürfen. Andererseits wird dann doppelt selektiert: zuerst schon durch das Aufnahmeverfahren und dann auch nochmals durch die StEOP.
Update (15.1.2013):
Es gab inzwischen ein erstes Planungstreffen. Die meisten sprechen sich für ein Zulassungsverfahren vor der Inskription aus, demnach wird es sehr wahrscheinlich auch ein solches. Mehrere Stimmen aus der Fakultät wollen die StEOP dennoch wie bisher (also mit Kapazitätsgrenzen und allem) weiterführen. Die genaue Gestaltung des Verfahrens ist Aufgabe unseres lieben Dekans, wir hoffen aber, trotzdem eingebunden zu werden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es wahrscheinlicher ist, dass wir nur zu hören bekommen, dass “keine Zeit” dafür war. Einen detaillierteren Bericht wird es heute abend in unserer Sitzung (um 19 Uhr, in unseren Räumlichkeiten in der Treitlstraße) geben.
In etwa wird das Verfahren so aussehen:
* verpflichtender Self-Assessment-Test (in etwa der, den es jetzt schon gibt) - nicht gewertet, es wird nur “gemacht”/“nicht gemacht” geben
* gewerte Prüfung, einem Intelligenztest nicht unähnlich
* gewertetes STEG (hier versuchen wir, die STEG weniger subjektiv und von den Lehrenden abhängig zu machen)h