Die nachfolgenden Updates sind an alle Studierenden des Masterstudiums Technische Informatik (MTI) gerichtet, die nach den Übergangsbestimmungen studieren - also vor dem 01.07.2011 zum MTI zugelassen waren.
Es hat unterschiedliche Interpretationen und Aussagen zu den derzeit gültigen Übergangsbestimmungen für das MTI - Version 1.0 vom 27.06.2011 [0]- gegeben, die nachfolgend erläutert werden:
Punkt (8) der Übergangsbestimmungen des MTI ist jedenfalls so zu interpretieren, dass sich für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Technische Informatik (BTI) die Anzahl der ECTS-Punkte für Pflicht- und ergänzende Pflicht-LVAs durch die BTI-Pflicht-LVAs “Echtzeitsysteme VO”, “Dependable Systems VU” und “Embedded Systems Engineering VO+LU” um 15 ECTS reduziert und durch
Wahllehrveranstaltungen zu ersetzen sind.
Die LVA “Embedded Systems Engineering VO+LU” (ESE) im neuen MTI ist in den Übergangsbestimmungen fälschlicherweise als äquivalent mit der gleichnamigen LVA im alten BTI als Pflicht-LVA ausgewiesen. Dies würde es für AbsolventInnen des BTI nach Punkt (8) unmöglich machen, ESE neu zu besuchen und für den Abschluss des MTI zu verwenden. Die Übergangsbestimmungen des MTI werden daher
dahingehend korrigiert, dass ESE alt und ESE neu als ergänzende Pflicht-LVAs gelistet werden. Darüberhinaus wird ESE neu als äquivalent mit der Wahl-LVA “Distributed Real-Time Systems Engineering” im alten MTI ausgewiesen.