Verpflichtende Voranmeldung und verkürzte und verschärfte STEOP. So lauten die diesmaligen Verschlechterungen bei den Änderungen des Universitätsgesetzes.
Inhalte der UG-Novelle:
- verpflichtende Voranmeldung
- bei Bachelor-, und Diplomstudien
- auch bei Masterstudien
- im Wintersemester bis 31. August
- im Sommersemester bis 31. Jänner
- verpflichtende Studienberatung
- vor erstmaligem Studium
- erst ab 2012
- neue Studieneingangs- und Orientierungsphase
- für alle die ab Wintersemester 2011 beginnen
- verkürzt – max. ein Semester
- mindestens zwei Prüfungen
- max. eine Wiederholung (Senat kann auf Antrag des Rektorats eine zweite Wiederholung erlauben - bei uns schon geschehen)
- nur zwei Prüfungstermine pro Semester vorgeschrieben
Hürden durch Eingriffe in das Prüfungsrecht
Im Dezember schickte das Ministerium eine Änderung des Univerätsgesetzes 2002 in Begutachtung. Mit einem neuen Paragraphen §124c sollte es möglich werden, per Verordnung nahezu beliebige Studienrichtungen beschränken zu können. Nach 48 großteils negativer Stellungnahmen und einer Besetzung der SPÖ-Parteizentrale ist dann ein geänderter Entwurf im Nationalrat eingelangt. Anstelle des §124c wird die Studieneingangs- und “Orientierungs”-Phase zur Knock-Out-Phase umfunktioniert. Dieses mal ohne Begutachtung - man müsste ja sonst über all die Konsequenzen nachdenken.
Verschlechterungen
Verpflichtende Voranmeldung und verkürzte und verschärfte STEOP. So lauten die diesmaligen Verschlechterungen. Am wohl kritischsten ist, dass man bei Lehrveranstaltungen der STEOP nur noch zwei mal antreten darf. Wenn man beim zweiten Mal nicht positiv ist, kann man sich ein neues Studium suchen. Für das alte ist man lebenslänglich gesperrt. Noch schlimmer trifft es Lehrveranstaltungen die Teil mehrerer Studienpläne sind. Es kann dann nämlich kein einziges dieser Studien mehr studiert werden.
Generell stellen diese Änderungen einen massiven Eingriff in das Prüfungsrecht dar. So ist in der STEOP auch keine kommissionelle Prüfung mehr möglich. Interessant wird es, wenn man das Prüfungsrecht genauer unter die Lupe nimmt. Viele der Paragraphen stammen aus dem UniStG bzw. aus dem noch älteren AHStG. Liest man sich die zugehörigen Erläuterungen durch, wird sehr schnell klar, dass alle diese Bestimmungen - wie die Anzahl der möglichen Wiederholungen oder die kommissionellen Prüfungen - nicht etwa ein Entgegenkommen gegenüber den Studierenden waren.
Diese Paragraphen stellen den Rechtsschutz der Studierenden sicher. Und dieser ist ein Grundrecht. In anderen Ländern, wie z.B. Deutschland, kann man gegen jede Note klagen, die man bekommt. Bei uns nicht. Stattdessen kann eine Prüfung mehrmals wiederholt und auch kommissionell – also vor einem Prüfungssenat – abgelegt werden.
Knock-In-Phase
Gewohnt zynisch sind die Kommentare der Politik: Die SPÖVP spricht von einer Studieneingangsphase mit mehr Verbindlichkeiten. Uniko-Präsident Sünkel schlägt vor, lieber “Knock-In-Phase” dazu zu sagen.
Dass es sogar noch irgendwo Studienrichtungen geben soll die gerne mehr Studierende hätten, können sich inzwischen nicht einmal noch die kühnsten Politiker/-innen vorstellen. Die ÖVP-Politik der letzten Jahre war erfolgreich.
Dieser Artikel erscheint auch in der aktuellen Ausgabe derüber.morgen.