Heute morgen wurde ein Entwurf für die Novelle des UG02 (das Gesetz, das die meisten Aspekte rund um die Universitäten regelt) an uns weiter gereicht. In Zukunft sollen sowohl Aufnahmeprüfungen vor Beginn des Studiums als auch Knock-Out Prüfungen bis zu ein Jahr nach Studienbeginn erlaubt sein. Solche Maßnahmen können von der Bundesregierung verordnet oder vom Rektorat beantragt werden (welche von der Bundesregierung dann bescheidmäßig ausgestellt werden).
Die Bundesregierung bekennt sich also weiterhin zur Unterfinanzierung der Universitäten, zur Verschlimmerung der Mängel und zu rückwärtsgewandter Bildungspolitik.
Wir haben nun auch den Entwurf, das Vorblatt und die Erläuterungen online gestellt. Die Stellungnahme ist inzwischen bis 20.12. verlängert worden, wir werden natürlich eine kritische Stellungnahme ausarbeiten.
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