Nachtrag zum Kollektivvertrag zählt Anstellungszeiten für Studienassistentinnen und Tutoren erst ab 2007

Posted on 17.03.2010 ,

Ende Jänner wurde im Nachtrag zum Kollektivvertrag auch für die studentische Mitarbeit eine neue Regelung beschlossen:

Für die Regelung einer maximalen Anstellungszeit von 4 Jahren “sind nur die tatsächlichen Vertragszeiten anzurechnen, die nach dem 30. 9. 2007 zurückgelegt wurden”.

Die Änderungen findet ihr auf den Seiten des Betriebsrats unter:
http://info.tuwien.ac.at/E092/internal/KV/Kollektivvertrag_Nachtrag_100118.pdf

Der aktuelle KV ist hier zu bekommen:
http://info.tuwien.ac.at/E092/internal/KV/KV_Uni_20100118_inkl_Nachtrag.pdf

Edit: die Links funktionieren anscheinend nur aus dem TU Netz - auf http://ug02.wordpress.com/2010/02/01/uni-kollektivvertragsnovelle-gultige-fassung-vom-januar-2010/ gibts auch eine Version.