Seit 1.1.2010 ist Hannes Werthner unser neuer Studiendekan. Damit gibt es eine ganze lange Liste von Änderungen, die alle Studierenden betreffen! Allen voran gibt es Anrechnungen aus HTLs nicht mehr ( Update: für bereits inskribierte StudentInnen), das Prozedere für Anrechungen von Lehrveranstaltungen aus anderen Studien ändert sich und für die Betreuung von Diplomarbeiten gibt es neue Auflagen.
Die erklärten Ziele von Werthner und seinem Team (Pichler und Egly) ist es, “Qualität, Effizienz und Transparenz” in der Lehre zu steigern. Alle Änderungen ergeben sich aus dieser Bestrebung. Es erübrigt sich wohl zu sagen, dass es wohl auch unterschiedliche Auffassungen von “Qualität” gibt und “Effizienz” nicht unbedingt die Qualität (in unserem Sinne) steigert. Sämtliche Entscheidungen in der folgenden Liste sind ohne die Studierenden in irgendeiner Form einzubeziehen gefällt worden.
- Die für viele Erst- und Zweitsemestrige und alle zukünftigen Studierenden wohl gravierendste Änderung: Es wird in Zukunft keine Anrechnungen aus HTLs oder anderen sekundären Bildungseinrichtungen geben. Argumentiert wird dies damit, dass es auf unserer Universität (anders als an HTLs) eine “forschungsgeleitete Lehre” gibt, sodass eine Gleichwertigkeit prinzipiell nicht gegeben sein kann. Wir können allerdings nicht nachvollziehen, wo bei den Lehrveranstaltungen “Einführung in das Programmieren VL” und “Grundzüge der Informatik VU” aktuelle Themen aus der Forschung untergebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung in erster Linie der Arbeitsaufwandreduzierung für das Studiendekanat dient und dass das ohnehin bereits katastrophale Betreuungsverhältnis in den bisher angerechneten LVAs dadurch weiter verschlechtert wird. Das durch die Proteste der letzten Monate vom Ministerium erstrittene Geld (das in der Menge ohnehin eine Verhöhnung ist) könnte durch diese Änderung zu einem großen Teil aufgesogen werden.
- Es gibt eine genau definierte Arbeitsaufteilung und auch fixe Sprechstunden, was eine unmittelbare Verbesserung darstellt.
- Anrechnungen von LVAs aus anderen Studien müssen in Zukunft vom Lehrenden der anzurechnenden LVA unterzeichnet werden. Erst dann unterzeichnet der Studiendekan. Es wird in Zukunft sicher Musterfälle geben und uns wurde zugesichert dass diese auch öffentlich dokumentiert werden. Einstweilen wird aber von Fall zu Fall entschieden und es kann auch hier davon ausgegangen werden, dass dies weniger Arbeit für den Studiendekan und mehr Arbeit für Studierende bzw. Lehrende bedeutet.
- Die Zulassung von Bachelor-AbsolventInnen zu Masterstudien wird weiterhin vom Studiendekan verwaltet. Hier wird es ebenfalls Musterfälle geben (etwa FH Hagenberg, Technikum Wien, etc.), die allerdings erst erarbeitet werden müssen und dann auch öffentlich gemacht werden sollen. Werthner hat im Gespräch uns gegenüber deutlich gemacht, dass die nachzubringenden ECTS eher im oberen Bereich der maximal zulässigen Grenze von 30 ECTS liegen werden.
- Anrechnungen von Diplomarbeiten werden auch weiterhin sehr restriktiv gehandhabt. In Zukunft werden bei einem entsprechenden Anliegen zwei Gutachten (bei sich widersprechenden Gutachten drei) eingeholt, auf deren Basis der Studiendekan entscheidet. Anders als bisher, ist aber eine Diplomarbeitsanrechnung nicht mehr entgegen dem Gesetz grundsätzlich auszuschließen.
- Um die Qualität der Diplomarbeiten zu erhöhen, werden in Zukunft zu jedem Einreichtermin 10-15 Diplomarbeiten zufällig ausgesucht und vom Studiendekan gemeinsam mit einer weiteren ExpertIn untersucht. Dies soll der Qualitätssicherung der Diplomarbeiten dienen, was wir im Allgemeinen durchaus begrüßen. Nichtsdestotrotz stehen wir dieser Änderung skeptisch gegenüber: Sie richtet sich primär gegen die DiplomarbeitsbetreuerInnen und uns wurde in den letzten Tagen auch bereits große Unzufriedenheit darüber kommuniziert.
- Zu Beginn der Diplomarbeit bzw. der Dissertation muss eine Kurzbeschreibung der Arbeit abgegeben werden, sie beinhaltet: (1) Problemstellung, (2) erwartetes Resultat, (3) methodisches Vorgehen und (4) State-of-the-art. Diese Beschreibung ist nicht in Stein gemeißelt und das Endresultat muss nicht genau dieser entsprechen. Diese Regelung soll in erster Linie dazu dienen, dass sich Studierende schon im Vorfeld mit dem gewählten Themengebiet auseinandersetzen und eine gewisse “Vereinbarung” zwischen Studierenden und Betreuer darstellen.
- In Zukunft soll es im TUWIS eine mindestens fünf Zeilen lange Beschreibung geben, sowie vorausgesetzte Vorkenntnisse klar definiert werden. Wenn dies wirklich umgesetzt werden kann, wäre das jedenfalls eine Verbesserung.
- Die bisherige Adresse studium@informatik wird einstweilen nicht mehr weiter geführt. Es gibt dazu eine Arbeitsgruppe, wie es damit weiter gehen wird, weiß aber noch niemand. Inzwischen wendet ihr euch besser an uns :-).
Und weiter?
Wir haben bereits mit dem Studiendekanat bezüglich der Veränderungen gesprochen, allen voran wegen der HTL-Anrechnungen. Werthner gibt sich aber gerade in dieser Frage nicht kompromissbereit. Rein rechtlich ist er jedenfalls auf der sicheren Seite: Anrechnungen liegen im Aufgabenbereich des Studiendekans und das Konzept von “Übergangsbestimmungen” gibt es (anders als z.B. bei Studienplanwechseln) in diesem Kontext nicht.
Ganz Allgemein zeichnen sich gravierende Veränderungen für unsere Fakultät ab. Nach den letzten Sitzungen der Studienkommission und die über das ganze Semester verlaufene und heftig geführte Debatte über die Position des Studiendekans befindet sich die Fakultät in den Anfängen einer Debatte über “Qualität in der Lehre”. Hintergrund ist zumindest eine (teilweise auch nur gefühlte) Überlastung der Lehrenden und der Wunsch mancher einer Elite-Uni anzugehören (die aber immer mehr werden!).
Derzeit befindet sich die Debatte leider in einer Spirale hin zu immer mehr Auflagen und Beschränkungen für Studierende, aus der wir derzeit keinen Ausweg sehen. Es liegt unserer Meinung auf der Hand, dass mit “Qualität in der Lehre” vor allem weniger Studierende (=schnelles Aussieben), viel mehr Aufwand und gezielte Elitenförderung gemeint ist.