Neuer Kollektiv-Vertrag für StudienassistentInnen

Posted on 14.09.2009

In den letzten Tagen wurde euch von der Personalabteilung eine E-Mail zugesannt, die euch auffordert, einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag (AV) zu unterschreiben. Hintergrund dieser Änderung ist der neue Kollektivvertrag, im Zuge dessen euer AV in ein befristetes Dienstverhältnis umgewandelt wird. Wir empfehlen dringend, diesen Nachtrag nicht sofort zu unterschreiben, sondern sich (a) diesen zuerst per E-Mail zuschicken zu lassen und (b) erst mit dem 30. September zu unterschreiben, da der neue Kollektivvertrag erst dann in Kraft tritt.

Derzeit sind noch einige wichtige Punkte unklar und werden auch nicht TU-weit einheitlich gehandhabt. Es ist zu befürchten, dass der Nachtrag für euch grobe Nachteile bringt. Unter anderem ist nicht klar,

  • Ob ihr gezwungen werden könnt, in den den neuen Kollektiv-Vertrag zu wechseln (derzeit werden alle MitarbeiterInnen zwangsumgestellt)
  • Welches Gehalt ihr zukünftig bekommt (der KV sieht eine Gehaltserhöhung nach dem dritten Jahr vor)
  • Wie lange ihr danach noch weiter arbeiten könnt (der KV sieht eine maximale Anstellungsdauer von vier Jahren vor)

Wir werden uns in den nächsten Tagen ausführlich mit der Rechtslage auseinandersetzen und euch weiter informieren. Falls ihr selbst Informationen beisteuern könnt, bitten wir euch, uns diese mit zu teilen. Einstweilen gilt jedenfalls: Nachtrag erst am 30. September unterschreiben!

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