Für Studierende ab Wintersemester 2006 gilt nach der neuen Version des Studienplans die Studieneingangsphase (STEP), die den Besuch einiger höhersemstriger Lehrveranstaltungen erst nach der Absolvierung von 90% des Grundstudiums erlaubt. Diese Regelung ist auch in TUWIS++ implementiert und kann Studierende automatisch für diese Lehrveranstaltungen sperren bzw. freischalten.
Anrechnungen scheinen allerdings seit einiger Zeit nicht mehr im TUWIS++ auf, das kann dazu führen, dass Studierende trotz erfülltem 90%-Grundstudium nicht zu den erwähnten höhersemestrigen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, weil TUWIS++ von den Anrechnungen nichts weiß.
Deshalb können sich Studierende, die die STEP-Regelung erfüllen, mit den Anrechnungsbescheiden an den Vorsitzenden der Studienkommission Gernot Salzer wenden, der dann die STEP-Beschränkung in TUWIS++ manuell deaktiviert. Dies muss persönlich in der Sprechstunde erfolgen.