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](http://demo.ffii.org/cons0501/letter.html)
Brüssel, 19. Januar 2005 – Die Softwarepatent-Richtlinie soll erneut als A-Punkt auf die Tagesordnung des EU-Fischereirates gesetzt werden.
Dies wurde heute von Vertretern der Europäischen Kommission und der Ratspräsidentschaft an diversen Orten bekannt gegeben.
David Ellard, der bei der EU Dienststelle für Gewerblichen Rechtsschutz verantwortlich für diese Richtlinie ist, kündigte an, dass die politische Einigung des Rates bezüglich der Software Patent Richtlinie als gemeinsamer Standpunkt beim EU-Fischereirat am 24.1.2005 angenommen werden wird. Ellard teilte dies auf dem “Intellectual Property promotion event” (Veranstaltung zur Bewerbung von geistigem Eigentum), der in Slowenien organisiert wurde, mit. Ellard wiederholte dieses Datum mehrere Male bei diesem Treffen.
Das gleiche wurde von dem Luxemburgischen Minister für Wirtschaft und Außenhandel Jeannot Krecke bei einem Treffen des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments (Juri) diesen Nachmittag gesagt. Dieses Treffen legt die Vermutung nahe, dass die plötzliche Einfügung des Punktes in die Fischerei Agenda auf dem Wunsch der Kommission beruht, vorzeitig vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor das Parlament einen Neustart der Prozedur laut Artikel 55 der Verfahrensregeln initiieren kann.
Besonders bemerkenswert ist, dass David Ellards Chef, Mitglied der Kommission für den Binnenmarkt McCreevy, JURI um eine Verschiebung der Diskussion bis nach einem Treffen am 2. Februar gebeten hat. Zu diesem Zeitpunkt hätte JURI nicht mehr die Möglichkeit den Neustart des Prozederes zu veranlassen, wenn der A-Punkt bis zu diesem Zeitpunkt verabschiedet werden würde.
Der schwedische Unternehmens Interessenverband hat bereits heute morgen angefangen, die gleiche Information zu verbreiten, wohingegen das schwedische Ministerium für Landwirtschaft außerstande war diese Information zu bestätigen. Das Ministerium verlautbarte, dass der Punkt bisher noch nicht auf der Agenda des Fischereirates sei, wie es in der Tat momentan ist.
Gemäss Artikel 3 der Geschäftsordnung des Rates sollen A-Punkte mindestens 2 Wochen im Voraus auf der Tagesordnung zu finden sein. Wenn ein A-Punkt später eingefügt wird dann kann jedes Land dessen Entfernung zu Beginn des Treffens einfordern. Polen machte von diesem Recht bei der letzten Sitzung des Landwirtschaftsrates am 21. Dezember Gebrauch.