Richtlinien zum Erlass des Studienbeitrages

Posted on 12.10.2004

Im Informatik Forum gefunden:

Es wurden von der TU Wien neue Richtlinien zur Rückerstattung des Studienbeitrages erlassen. Es folgt eine kurze Zusammenfassung des PDF von oben genanntem URL:

  • §1 enthaelt Informationen dazu wer im Allgemeinen die Möglichkeit auf Erlass des Studienbeitrages hat
    Hier steht nichts anderes als das du einen der folgenden Punkte machen musst damit dir der Studienbeitrag erlassen wird:
    • Ein Auslandsemester
    • Eine Universitaet im Ausland besucht haben, die mit der TU-Wien/UniVie ein Abkommen ueber den Erlass des Studienbeitrags hat
    • Eine Staatsbuergerschaft besitzen die in den Laendern nach Studienbeitragesverordnung 2004 BGBl II Nr. 336/2004 aufgezaehlt sind (wir werden versuchen an eine Liste zu kommen die diese Laender aufzaehlt)
    • Konventionsfluechtling
    • Einen Opferausweis oder Behindertenpass besitzen, bzw. falls dich das betrifft du sowas noch nicht hast einen besorgen
  • §1a Informationen zu den Uebergangsbestimmungen, für auslaendische ausserordentliche Studierende
    Dir wird der Studienbeitrag erlassen wenn du vor derm WS 2004/2005 inskribiert hast und :
    • die gesetzliche Mindeststudiendauer um nicht mehr
      • als ein Semester bei Studien mit 6 Semestern
      • als zwei Semester bei Studien mit mehr als 6 Semestern ( derzeit haben die Bakks. alle nur 6 Semester
    • keinen Studienwechsel Durchfuehrst oder
    • trotz Auslandsemester in der entsprechenden Zeit bleibst oder
    • beim Wechsel von Diplomstudium auf Bakkelaureat trotzdem noch die Bedingungen erfuellst Achtung die bereits absolvierten Semesterm im Dipl. Studium werden in das neue Studium eingerechnet
  • §2 Informationen zur Rueckerstattung des Studienbeitrages, bitte nicht mit dem Erlass verwechseln, es ist zu bedenken das man bei Rueckerstattung die EUR 387 noch immer Vorfinanzieren muss und erst je nach Dauer des Amtsweges im Nachinein zurueckbekommt
  • §3 und §4 erklaeren die Verfahren zum Antrag auf Erlass bzw. Rueckerstattung des Studienbeitrages.

Genauere Informationen folgen noch nachdem wir mehr Informationen aus dem PDF rausgeholt haben und uns selbst mal informiert was besonders zu beachten. Das soll nur ein Anhaltspunkt sein und keine rechtsgueltige Antwort, bei heiklen fragen steht euch fuer so etwas die Expertenmeinung der Rechtsabteilung zur Verfuegung