Achtung auslaendische Studierende

Posted on 08.09.2004

Diese Meldung betrifft primaer StudentInnen mit Staatszugehoerigkeit zu einem der folgenden Staaten:
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Serbien und Montenegro, Albanien, Tuerkei, Weissrussland

Durch eine Novellierung des Universitaetsgesetzes 2002 verlieren die bilateralen Abkommen oben genannter Staaten mit Oesterreich, die die Befreiung vom Studienbeitrag regeln, die Gueltigkeit. Somit muessen StaatsbuergerInnen dieser Laender von nun an nicht mehr nur den OeH-Beitrag inklusive Versicherungsbeitrag in Hoehe von Euro 14,86 sondern nunmehr die doppelten Studiengebuehren fuer InlaenderInnen (Euro 363,36) und die bisherigen Beitraege zahlen - in Summe Euro 741,58.

Laut Newsmeldung auf der Homepage der Studienabteilung der TU-Wien ist eine Rueckerstattung nicht vorgesehen [1]
Im Laufe eines Telefonates am 31.08.2004 mit der Studienabteilung der TU-Wien wurde mitgeteilt, dass ueber eine moegliche Rueckerstattung im Laufe des Herbstes entschieden wird. Unserer Meinung nach wird dies in der naechsten Sitzung des Senats am 11.10.2004 entschieden.

Es besteht somit die Moeglichkeit, dass ihr unter Umstaenden das Geld nicht, oder nur teilweise zurueckerstattet bekommt.

Wenn es euch moeglich ist solltet ihr mit der Einzahlung des Studienbeitrags noch warten bis Naeheres bekannt wird.

Eure Studiengebuehren koennt Ihr bis zum 29.10. ueberweisen, ohne das fuer Euch finanzielle oder studienrelevante Nachteile entstehen.

Auf der Univie wurde diese Entscheidung schon gefaellt[2]. StudentInnen mit weissrussischer Staatsangehoerigkeit muessen die gesamten Euro 726,72 bezahlen, jene aus der Tuerkei haben zumindest die Option die Haelfte zurueckerstattet zu bekommen, sofern sie ein Reifezeugnis aus Oesterreich, oder vom St. Georgskolleg Istambul haben.

Alle anderen bekommen auf Antrag zumindest die Haelfte, mit auslaendischem Reifezeugnis die gesamten Euro 726,72 zurueckerstattet.

[1] Studienabteilung TU: Infos zum Studienbeitrag
[2] Studientpoint UniVie: Änderungen bezüglich Studienbeitrag

Weitere Infos:
BM BWK: Studienbeitragsverordnung 2004
Studentpoint UniVie: Erlass des Studienbeitrages aufgrund der Staatsangehörigkeit