Ab dem SS09 sind viele, aber nicht alle EU-BürgerInnen von den Studiengebühren befreit. Dazu gibt es einige wichtige Informationen, welche wir nachfolgend zusammengefasst haben.
Die Studiengebühren fallen weg, der ÖH-Beitrag von € 15,86 bleibt. Darin ist auch weiterhin Eure Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen des Unibetriebes inkludiert.
Die beitragsfreie Zeit ist die Mindeststudiendauer +2 Semester. Das bedeutet für den Bachelor 8 Semester und für den Master 6 Semester.
Nach Beendigung eines Studiums und der Neuinskription eines anderen sind keine Studiengebühren zu zahlen. Die Semesterzählung beginnt wieder von vorne. Für die Semesterzählung gilt immer das am längsten inskribierte Studium. Wenn ein Studium inskribiert ist, nicht studiert wird und über die Toleranzzeit ist, muss es abgemeldet werden, um die Studiengebühren nicht zahlen zu müssen.
Wer im Kalenderjahr 2008 mehr als € 4886,14 Brutto verdient hat, muss im SS09 und im WS09/10 keine Studiengebühren zahlen. Der Nachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes [update]. Da dieser meistens im Februar/März noch nicht da ist, müssen in dem Fall die Studiengebühren gezahlt werden und dann innerhalb von 6 Monaten zurückgefordert werden. Dies geht mit folgenden Rückerstattungsantrag. Sollte der Bescheid doch schon da sein braucht Ihr den Erlassantrag
Gründe zur Verlängerung der beitragsfreien Semester, sind Beurlaubungen von der Uni, z.B. durch:
- Auslandssemester
- Krankheit und Schwangerschaft (mehr als 2 Monate Hinderung am Studium)
- Überwiegende Betreuung von (eigenen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden) Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
- Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 %
- Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes, wenn dafür mehr als zwei Monate pro Semester verwendet werden
Weitere Infos bekommt Ihr auf jeden Fall bei uns (Mailadresse oben rechts ;) ), auf der Seite des Sozialreferats oder auch auf der bm_wf_Seite
[update]
Die Bemessungsgrundlage für das Jahreseinkommen bilden die Bruttobezüge aus Erwerbstätigkeit (im Einkommenssteuerbescheid "Bruttobezüge (210)" genannt). Diese Information stammt aus einem Schreiben des Bundesministeriums vom 12.02.2009. Nähere Informationen dazu (inklusive einer Kopie des Originalschreibens) finden sich
hier.








zu Update
Als Update ist nun drinne, das ALLE Beurlaubungen als studienbeitragsfreie Zeit verlängernt gelten.
Da hatte Ministerium telefonisch zuerst was anderes gesagt und dies inzwischen schriftlich dementiert.
Rückerstattung bei > € 4886,14
Hallo!
Erstmals danke für diese wirklich nützlichen Informationen. Gilt die Rückerstattung der Studiengebühr eigentlich auch für das WS08, wenn man 2007 mehr als die oben genannten € 4886,14 verdient hat, oder ist diese Regelung erst mit dem SS09 in Kraft?
Herzlichen Dank, lg
Christian.
Gilt erst ab SS09.
Gilt erst ab SS09.
ich frage trotzdem nach, egal
ich frage trotzdem nach, egal im welchem Semester man ist, wenn man mehr als den Betrag verdient hat, bekommt man die Studiengebühren rückerstattet für SS09?
(thx for the info ;))
Ich Antworte einfach mal
Ja und für WS 09/10 muss nicht gezahlt werden. :)
[update]
Als Bemessungsgrundlage für das Jahreseinkommen gelten Bruttobezüge. Für nähere Informationen siehe den Link im Text
und wie is das mit dem
und wie is das mit dem auslandsjahr?
zahlt ma da dann auch fix nix egal in welchem semester man ist? ich machte grad erasmus (1 jahr)...
lg
ausland
hallo
also ich komme aus ungarn... wenn ich hier studiert hab, und ne bsc diplom habe, kann ich dann mit msc in wien neu anfangen? hab ich dann 6 beitragsfrei semester oder zählt es wenn ich im ungarn mehr semester verbracht hab, und schon zahlen musste? oder weil ich ausländer bin muss ich sowieso zahlen?
Ja natürlich kannst du mit
Ja natürlich kannst du mit einem Bachelorabschluss ein Masterstudium beginnen, einfach inskribieren. Ungarn ist in der EU, ich kann dir allerdings nicht sicher sagen, ob du nun befreit bist, oder nicht, dafür ist die Studienabteilung zuständig.
hallo, ich habe deses
hallo,
ich habe deses Semester das erste mal die Studiengebürh von ungefähr 380€ geschickt bekommen(da ich die Mindeststudiendauer überschritten habe). Ich habe im März mit dem Zivildienst begonnen und möchte aber im SS10 inskribiert bleiben. Voriges Jahr habe ich inkl. Arbeitslosengeld die 5000€ Grenze überschritten. Ausserdem habe einen 6 Monate alten Sohn. Können Sie mir sagen ob ich von dieser Gebühr befreit werden kann und wie?
mfg
PS: ich bin männlich und
PS: ich bin männlich und verheiratet.....
Ich dachte es ist nicht
Ich dachte es ist nicht möglich Arbeitslosengeld zu beziehen und gleichzeitig für ein Studium inskribiert zu sein? Falls doch, sollte das Arbeitslosengeld auch als Einkommen zählen. Genauere Infos kann dir die Studienabteilung geben, die ist für die Studiengebühren zuständig.
Re: hallo, ich habe deses
Zuerst einmal sollten sie sich fuer die Dauer ihres Zivildienstes beurlauben lassen. Das zaehlt dann auch nicht zu ihrer Studienzeit und sie muessen jedenfalls keine Studiengebuehr zahlen.
mfg, Mati
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