Diese Fragensammlung soll die Studierenden bezüglich ihrer Rechte und Pflichten bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen aufklären.
- 1 Was muss am Anfang des Semesters bekanntgemacht werden und wo?
- 2 Darf der Modus einer LVA während des Semesters geändert werden?
- 3 Wo finde ich die Satzung der TU-Wien?
- 4 Wieviele Prüfungsantritte sind pro Fach möglich?
- 5 Gibt es bei Übungen/Laborübungen/Seminaren usw. nach dem 3. Antritt auch eine kommissionelle Prüfung?
- 6 Was passiert, wenn ich alle Antritte verbraucht habe?
- 7 Gelten die Antritte pro Uni?
- 8 Mein Prüfungsergebnis ist positiv, aber es gefällt mir nicht. Kann ich die Prüfung nochmals machen, um mich zu verbessern?
- 9 Soll ich Prüfung xxx an der TU oder an der Uni Wien machen?
- 10 Kann ich ein negatives Zeugnis bekommen, wenn ich mich für eine Prüfung/Übung anmelde, dort aber nie erscheine?
- 11 Wie lange muss die Anmeldung zu einer Prüfung (oder LVA) dauern und wann darf sie frühestens enden?
- 12 Was ist die Bachelorarbeit im Seminar?
- 13 Muss mein Seminar mit Bachelor auch aus dem Bereich meiner Studienrichtung sein?
- 14 Ich habe ein Zeugnis verloren. Woher bekomme ich ein neues?
- 15 Stimmt es, dass man eine VO und die dazugehörige UE auf derselben Uni bzw. im selben Semester absolvieren muss?
- 16 Wie komme ich an der Uni Wien zu Einzelzeugnissen?
- 17 Kann es vorkommen, dass ich aufgrund des Verpassens eines Einzelprüfungstermins ein Jahr bis zur nächsten Prüfung warten muss?
- 18 Verfallen bei einer VU oder VL die Übungen, wenn ich auf die erste Prüfung über den Vorlesungsteil negativ bin?
- 19 Wie darf das Verhältnis Prüfung:Übung (bei VU und VL) sein?
- 20 Was passiert, wenn man beim Schummeln bei einer Prüfung erwischt wird?
- 21 Was passiert, wenn man eine Prüfung ablegt, aber nicht inskribiert ist?
- 22 Es sind jetzt schon xx Wochen und immer noch keine Prüfungsergebnisse von LVA yyy. Gibt es kein Gesetz, dass dieses ewig lange Korrigieren verbietet?
- 23 Was ist an dem Gerücht dran, dass man Pflicht-LVAs teilweise gegen andere LVAs tauschen kann?
- 24 Ich habe eine Note bekommen, die meines Erachtens nach nicht korrekt ist. Was kann ich dagegen tun?
- 25 Welche Rechte hat man bezüglich Prüfungseinsichtnahme?
- 26 Darf ich bei einer Prüfung zuschauen?
- 27 Ich habe bei einer Prüfung keinen Platz mehr bekommen, brauche diese Prüfung aber. Gibt es eine Möglichkeit für mich, die Prüfung trotzdem zu machen?
- 28 Eine LVA desselben Titels und Typs wird von verschiedenen Vortragenden angeboten. Kann ich sie jetzt zweimal machen und wie verschiedene Zeugnisse betrachten?
- 29 Wie läuft so eine kommissionelle Prüfung ab?
- 30 Darf ich mir die PrüferIn bzw. die LehrveranstaltungsleiterIn aussuchen?
- 31 hilfreiche Links
Was muss am Anfang des Semesters bekanntgemacht werden und wo?
Es müssen Modus, Ablauf, Inhalt und Lehrziele bekanntgegeben werden. Das kann z.B. in der Vorbesprechung oder im TUWIS++ geschehen.
Darf der Modus einer LVA während des Semesters geändert werden?
Nein. (Wenn es zum Vorteil der Studenten ist, wird es aber wohl keinen stören ;).
Wo finde ich die Satzung der TU-Wien?
Die Links zu den einzelnen Teilen der Satzung findest du hier. Die Satzung beinhaltet Antworten auf Fragen wie:
Wieviele Prüfungsantritte sind pro Fach möglich?
Man hat 5 (Achtung: nur an der TU, die Uni Wien hat nur 4!) Prüfungsantritte für alle Informatikstudienrichtungen gemeinsam (beim Wechsel zwischen zwei Informatikstudienrichtungen hat man dadurch also nicht neue 5 Antritte, wenn man bereits welche verbraucht hat), wobei der vierte und der fünfte bei LVAs ohne Übungsteil als kommissionelle Prüfung abgehalten wird, d.h. man muss sein Wissen dann vor einer Prüfungskommission beweisen. Auf Wunsch ist auch bereits der dritte Antritt kommissionell. Ist man auch bei diesem fünften Antritt negativ, kann man dieses Fach an dieser Universität nie wieder ablegen (was bei einem Pflichtfach, welches nur dort angeboten wird, bedeutet, dass man in dem Fall das Studium an den Nagel hängen kann).
In der Praxis lassen die meisten Professoren aber mit sich reden – wenn man bereits beim dritten Antritt ist, so sollte man dies sichtbar auf seinen Prüfungsbogen schreiben und dem Professor auch eine Mail schreiben, sodass er im Fall eines weiteren negativen Antritts kein Zeugnis ausstellt.
Gibt es bei Übungen/Laborübungen/Seminaren usw. nach dem 3. Antritt auch eine kommissionelle Prüfung?
Nein, da diese Lehrveranstaltungen prüfungsimmanenten Charakter haben, und die Prüfung nicht in einem Prüfungsvorgang durchgeführt wird.
Was passiert, wenn ich alle Antritte verbraucht habe?
Wenn du für eine LVA alle Antritte verbraucht hast, verlierst du automatisch die Zulassung zu deinem derzeitigen Studium sowie allen Studien, in denen diese LVA als Pflichtfach vorkommt. Weiterhin bist du für alle Studien an _dieser_ Universität gesperrt, die dieses LVA, oder eine damit äquivalente LVA, als Pflichtfach im Studienplan aufführen. Eine LVA gilt dann als äquivalent, wenn sie a) die gleiche Stundenzahl, b) den gleichen Typ (wobei VO, VU, VL und VD, UE, LU und RU sowie SE und PS äquivalent sind) sowie c) den gleichen Namen hat.
Gelten die Antritte pro Uni?
Ja.
Da Informatikmanagement und UF Informatik noch interuniversitär sind, würden die Antritte an Uni Wien und TU Wien für diese beiden Studien eigentlich zusammengezählt werden müssen. Offiziell sagt die Uni Wien, dass sie die Prüfungsdaten mit der TU synchronisieren, damit man nicht 5 Antritte auf der TU und 4 an der UniVie hat. In Wirklichkeit werden aber keine Daten abgeglichen, das wurde auch vom Vorsitzenden der Studienkommision Gernot Salzer im Informatikforum bestätigt.
Mein Prüfungsergebnis ist positiv, aber es gefällt mir nicht. Kann ich die Prüfung nochmals machen, um mich zu verbessern?
Ja, das kann man, allerdings nur innerhalb von 6 Monaten nach der positiv abgelegten Prüfung (und vor Abschluss des Studienabschnitts/Studiums, in dem die Prüfung verwendet wurde). Außerdem darf man noch nicht alle möglichen Antritte verbraucht haben. Es zählt dann das Zeugnis des letzten Antritts, das heißt du kannst dich auch verschlechtern.
Verpasst man diese 6-Monatsfrist nur knapp, kann man evtl. mit einem Professor reden, sodass dieser einem ein Zeugnis vor- oder nachdatiert.
Gesetzestext hierzu:
| “ | (1) Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. | ” |
| —Universitätsgesetz, § 58 | ||
Soll ich Prüfung xxx an der TU oder an der Uni Wien machen?
Generell muss zuerst gesagt werden, dass aufgrund der Trennung der Studienpläne alle Lehrveranstaltungen der jeweils anderen Universität vom Studiendekan Hannes Werthner (TU) oder von Studienprogrammleiter Prof. Grossmann (UniVie) angerechnet werden müssen, außer sie fallen in die Übergangsbestimmungen.
Auch wenn oft gesagt wird, dass Fächer an der Universität Wien einfacher sind, entspricht das nicht immer der Wahrheit. Im Allgemeinen sind die Uni Wien-LVAs aber doch einsteigerfreundlicher. Wem die TU-LVAs zu theoretisch oder schwierig sind, der wird mit einem LVA-Besuch an der Uni Wien vermutlich glücklicher sein, da dort generell stärkerer Praxisbezug herrscht.
Trotzdem sollte man zuerst schauen, ob einem die LVA an der TU nicht doch liegt; viele Dinge wirken zunächst furchtbar theoretisch, sind aber eigentlich, nach ein wenig Einarbeitung, bei Weitem nicht so schlimm.
Kann ich ein negatives Zeugnis bekommen, wenn ich mich für eine Prüfung/Übung anmelde, dort aber nie erscheine?
Ein Zeugnis kann nur ausgestellt werden, wenn auch wirklich eine Leistung erbracht wurde, d.h. mindestens ein Beispiel abgegeben wurde oder der Prüfungsbogen ausgeteilt wurde. Viele ProfessorInnen wissen das allerdings nicht, bekommt man also ohne Erbringung einer Leistung ein negatives Zeugnis, sollte man so schnell wie möglich Berufung einlegen!
Wie lange muss die Anmeldung zu einer Prüfung (oder LVA) dauern und wann darf sie frühestens enden?
An der TU Wien gilt: Sie muss mindestens zwei Wochen dauern und darf frühestens eine Woche vor der Prüfung/dem Beginn der LVA enden.
Was ist die Bachelorarbeit im Seminar?
Es gibt keine Bachelorarbeit, der Ausdruck steht nur so bei dieser LVA. Es handelt sich dabei um ein gewöhnliches Seminar, in dem eine Seminararbeit verfasst wird (z.B. 15-20 Seiten bei Jens Knoop, je nach BetreuerIn verschieden).
Muss mein Seminar mit Bachelor auch aus dem Bereich meiner Studienrichtung sein?
Nein, man kann diese Zeugnisse überall da machen, wo die Seminar-LVA mit genau diesem Namen und dieser Stundenzahl angeboten werden. Allerdings erfüllt diese Bedingung derzeit keine andere Studienrichtung der TU Wien.
Ich habe ein Zeugnis verloren. Woher bekomme ich ein neues?
Aus der Studienabteilung. Nachdrucke von Einzelzeugnissen kosten 2€, Sammelzeugnisse nichts. Sammelzeugnisse können auch über TUWIS++ bestellt werden (Anmelden -> Bestätigungen der Studienabteilung bestellen).
Stimmt es, dass man eine VO und die dazugehörige UE auf derselben Uni bzw. im selben Semester absolvieren muss?
Nein, dieses Gerücht stammt daher, dass diese Regel im alten Diplomstudienplan galt. Im selben Semester muss man nur die integrierten Übungen bei VUs bestehen.
Wie komme ich an der Uni Wien zu Einzelzeugnissen?
Gar nicht, an der Uni Wien bekommt man nur Sammelzeugnisse.
Kann es vorkommen, dass ich aufgrund des Verpassens eines Einzelprüfungstermins ein Jahr bis zur nächsten Prüfung warten muss?
Generell nein. Wie lang es noch Prüfungen gibt, hängt ein bisschen vom Lehrveranstaltungstyp ab:
- Bei VOs müssen für die nächsten 3 Semester pro Semester mindestens je 3 Prüfungstermine angeboten werden.
- An der TU Wien gilt weiters laut Satzung: Bei VUs, VLs, etc. muss es für die Vorlesungsprüfung nur im nächsten Semester mindestens 3 Termine geben, wenn ohne die Prüfung kein positiver Abschluss möglich ist.
Das heißt aber natürlich nicht, dass die LVAs jedes Semester angeboten werden müssen. Wird beispielsweise eine VU im Sommersemester angeboten, hat mensch nur noch im Wintersemester die Möglichkeit, die dazugehörende VO-Prüfung zu machen. Wird die LVA danach nicht mehr angeboten, gibt es keine Möglichkeit mehr, diese zu machen bis sie wieder angeboten wird!
Verfallen bei einer VU oder VL die Übungen, wenn ich auf die erste Prüfung über den Vorlesungsteil negativ bin?
Zumeist nein. Es gibt eine fakultätsinterne Regelung (gilt für alle Lehrveranstaltungen, die in der Fakultät für Informatik auf der TU angeboten werden), dass Zeugnisse erst nach dem zweiten negativen Antritt ausgestellt werden dürfen. Ansonsten gibt es dazu keine offiziellen Regelungen.
Wie darf das Verhältnis Prüfung:Übung (bei VU und VL) sein?
Nach einer fakultätsinternen Regelung (gilt nur an der Fakultät für Informatik der TU Wien) muss das Verhältnis Prüfung:Übung zwischen 3:1 und 1:3 liegen. Übungen, die nur als Zulassung zur Prüfung dienen, sind nicht erlaubt. Eigentlich wären auch VUs ohne Prüfung nicht erlaubt, aber über etwas weniger Prüfungsstress freut sich wohl jeder Student ;)
Was passiert, wenn man beim Schummeln bei einer Prüfung erwischt wird?
Das kommt auf die Prüfung an. Generell kann dies von einer Ermahnung bis zu einer negativen Beurteilung reichen.
Gesetzestext hierzu:
| “ | (2) Die Studiendekanin oder der Studiendekan hat überdies die Beurteilung einer Prüfung einer wissenschaftlichen Arbeit oder einer künstlerischen Diplomarbeit mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde. (3) Die Prüfung, deren Beurteilung für nichtig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen. | ” |
| —Universitätsgesetz, § 47 | ||
Was passiert, wenn man eine Prüfung ablegt, aber nicht inskribiert ist?
Die Prüfung ist nichtig, zählt allerdings nicht auf die Gesamtzahl der Wiederholungen.
Gesetzestext hierzu:
| “ | (4) Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung abgelegt wurden, und Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Master- und Diplomarbeiten, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung erfolgten, sind absolut nichtig. Eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der Wiederholungen erfolgt nicht. | ” |
| —Universitätsgesetz, § 47 | ||
Es sind jetzt schon xx Wochen und immer noch keine Prüfungsergebnisse von LVA yyy. Gibt es kein Gesetz, dass dieses ewig lange Korrigieren verbietet?
Bei mündlichen Prüfungen muss das Ergebnis sofort bekannt gegeben werden, sonst gilt:
| “ | (4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. | ” |
| —Universitätsgesetz, § 75 | ||
Offiziell haben die Lehrenden also nur 4 Wochen. Allerdings sollte man dies nicht forcieren, denn das Studium basiert auf gegenseitiger Toleranz und Kooperation zwischen Lehrenden und Studierenden. Würden alle dieses Gesetz einhalten müssen, gäbe es bestimmt innerhalb kürzester Zeit Zugangsbeschränkungen in nahezu allen LVAs des Grundstudiums.
Was ist an dem Gerücht dran, dass man Pflicht-LVAs teilweise gegen andere LVAs tauschen kann?
Das Tauschen von LVAs gab es nur im alten Studienplan, im Bachelor/Master geht das nicht mehr (Naja, fast; fsinf fragen!) .
Ich habe eine Note bekommen, die meines Erachtens nach nicht korrekt ist. Was kann ich dagegen tun?
Gegen eine positive Note: gar nichts, auch wenn sie dir ungerecht zu sein scheint. Das einzige was du machen kannst, ist, die Prüfung zu wiederholen und auf ein besseres Ergebnis zu hoffen.
Gegen eine negative Note kann bei Mängeln im Verfahren (z.B.: Nichtteilnahme an einer Prüfung) binnen 2 Wochen Einspruch beim Studiendekan eingelegt werden. Außerdem müssen negative Noten auf Antrag schriftlich begründet werden.
Welche Rechte hat man bezüglich Prüfungseinsichtnahme?
Du hast für sechs Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung das Recht, Einsichtnahme in die Prüfung zu nehmen. Oft werden dazu spezielle Termine angeboten, die du nach Möglichkeit auch wahrnehmen solltest, allerdings hat dir der Prüfer/die Prüferin auch außerhalb dieser Termine Einsichtnahme zu gewähren (etwa in der Sprechstunde oder nach Vereinbarung).
Auszug aus dem Gesetz:
| “ | (4) Die Prüferin oder der Prüfer oder die oder der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen und das Prüfungsprotokoll zu führen. In das Protokoll sind der Prüfungsgegenstand, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Prüferin oder des Prüfers oder die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, die Namen der oder des Studierenden, die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen, die Gründe für die negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse aufzunehmen. Die Gründe für die negative Beurteilung sind der oder dem Studierenden auf Antrag schriftlich mitzuteilen. Das Prüfungsprotokoll ist mindestens ein Jahr ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufzubewahren. (5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Vom Recht auf das Anfertigen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items. | ” |
| —Universitätsgesetz, § 79 | ||
Anmerkung: Der hier zitierte Gesetzestext entspricht der Anfang Juli vom Nationalrat beschlossenen Version und ist so noch nicht auf der Homepage des BMWF online.
Darf ich bei einer Prüfung zuschauen?
Bei einer schriftlichen Prüfung hängt es vom Goodwill des Prüfers ab. Mündliche Prüfungen sind jedoch immer öffentlich.
Ich habe bei einer Prüfung keinen Platz mehr bekommen, brauche diese Prüfung aber. Gibt es eine Möglichkeit für mich, die Prüfung trotzdem zu machen?
Bei Platzmangel muss binnen 60 Werktagen (ohne Ferien) ein Ersatztermin angeboten werden. Eventuell bekommst du aber auch "kulanterweise" vorher einen mündlichen Sondertermin; LVA-Leiter fragen!
Eine LVA desselben Titels und Typs wird von verschiedenen Vortragenden angeboten. Kann ich sie jetzt zweimal machen und wie verschiedene Zeugnisse betrachten?
Nein, eine LVA desselben Typs und Titels ist äquivalent, es würde nur das aktuellere Zeugnis zählen.
Wie läuft so eine kommissionelle Prüfung ab?
Die kommissionelle Prüfung ist auf jedenfall mündlich und vor einem "Prüfungssenat", das sind 3 bis 5 ProfessorInnen, der Studiendekan (Hannes Werthner) muss diesen Senat bilden und beim letzten Antritt (also dem 5.) diesem vorsitzen. Danach entscheiden die Profs im Normalfall im Konsens über die Note, wenn sie das nicht können, wird der Durchschnitt der Notenvorschläge errechnet und gerundet. Wichtig: Kommissionelle Prüfungen sind, da sie mündlich sind, öffentlich. Du solltest dir also auf jedenfall 1 bis 2 Zeugen mitnehmen, am besten vielleicht sogar welche, die sich mit der Materie der Prüfung auch auskennen.
Eine kommissionelle Prüfung ist im Wege des Dekanates anzumelden, dabei kann auch der Wunsch geäußert werden, wann ungefähr die Prüfung stattfinden soll. Das Dekanat organisiert dann die Kommission (im Allgemeinen mit der Hauptprüferin als einer der PrüferInnen) und den genauen Termin. Du solltest mit einer Durchlaufzeit von 8 Wochen ab Anmeldung bis Abhaltung rechnen.
Erfahrungsbericht im Informatik-Forum: [1]
Darf ich mir die PrüferIn bzw. die LehrveranstaltungsleiterIn aussuchen?
Zumeist ja. Das UG 2002 § 59 räumt den Studierenden ausdrücklich ein, zwischen dem Lehrpersonal zu wählen. Du kannst dir aussuchen, bei wem du eine Lehrveranstaltung machen willst, Drohungen wie "nur für ElektrotechnikerInnen" (wie bei Datenkommunikation) oder Load-Balancing zwischen zwei Instituten, wo Studierende automatisch zugeteilt werden (hat es angeblich bei Software Engineering schon gegeben), sind nicht zulässig.
Bei Prüfungen sind deine Wünsche nach einer bestimmten PrüferIn nach Möglichkeit zu berücksichtigen, spätestens bei der zweiten Wiederholung (dem dritten Antritt) einer Prüfung müssen sie deinem Wunsch in jedem Fall entsprechen.
hilfreiche Links
- Fachschaft Informatik - nachlesen, ansonsten einfach nachfragen.. ;-)
- Universitätsgesetz online
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